Das Rollenbild der Frau in Europa durch die Jahrhunderte-1

Das Rollenbild der Frau in Europa durch die Jahrhunderte

23. Juni 2023

Im Vergleich zur Menschheitsgeschichte ist es nicht lange her, dass wir die heute bei uns vorherrschende Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau haben. Und selbst dort gibt es in einigen Aspekten noch Nachholbedarf, wie bei der gleichen Bezahlung. Das uneingeschränkte Wahlrecht für Frauen wurde beispielsweise erst 1919 zur Zeit der Weimarer Republik eingeführt. Aber davon darf man sich nicht täuschen lassen, die Rollenbilder in der Gesellschaft waren trotzdem klar verteilt und der Mann hatte das Sagen.

Das Rollenbild der Frau in der Antike

Die typische Rollenverteilung von Mann und Frau in der Gesellschaft in Bezug auf Aufgaben und Rollenbild sind bereits früh in der Antike vorherrschend. Jedoch sind diese vergleichsweise moderat ausgefallen. Im antiken Griechenland waren Frauen hauptsächlich im Haushalt tätig. Sie waren aber meist gebildet und genossen Ansehen in der Gesellschaft. Auch als Lehrerinnen wurden manche von ihnen durchaus im Bildungswesen eingesetzt. In Sparta hatten Frauen zwar ebenfalls keine Bürgerrechte, jedoch durften sie über ihr eigenes Geld verfügen, was keine Selbstverständlichkeit zur damaligen Zeit war.

Die Situation für Frauen änderte sich etwas zur Zeit der römischen Republik. Im Zuge des unersättlichen Wachstums des noch jungen Weltreichs wurde die Gesellschaftsordnung zunehmend patriarchalischer. Die Männer hatten nun endgültig außerhalb des Haushaltes das Zepter in der Hand. Die Frau durfte nur noch den Haushalt machen, galt im Gegenzug jedoch als Hausherrin und wurde dafür respektiert.

Eine weitreichende Reform für Frauen gab es zur römischen Kaiserzeit und zum Ende des römischen Reiches. Frauen durften zu dieser Zeit erstmals selbst Ehen schließen und sich sogar politisch engagieren. Diese Zeit wird auch als „moderne Antike“ bezeichnet.

Das Rollenbild der Frau im Mittelalter

Das Mittelalter hatte zwei Facetten, die das Rollenbild der Frau prägten:

  1. das Christentum
  2. das Patriarchat

Das Urchristentum hat dazu beigetragen, die Rechte der Frauen und ihre Selbständigkeit zu stärken. Die Bibel – insbesondere die Apostelgeschichte – erwähnt zahlreiche „starke Frauen“, deren Status über den in der griechischen Welt üblichen hinausgeht. In der Spätantike kam es jedoch zu gegenläufigen Bewegungen.

Für die Zeit vor der Aufklärung sind einige Gesetzeswerke nennenswert, in denen Frauenrechte besser verbrieft worden sind. Ein neues Gesetz zum Schutz von Frauen gab es im Heiligen Römischen Reich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts unter der Herrschaft des Kaisers Friedrich II. In dem 1349 erlassenen Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dušan, dem Dušanov zakonik, wird Witwen und Waisen zugesichert, dass sie soziale Hilfe erhalten. Leider wurden diese Werte durch die Katholische Kirche und viele Könige und Kaiser nicht weiterverfolgt. Die Frau war somit in weiten Teilen des europäischen Mittelalters nur für den Haushalt zuständig, hatte keinen Zugang zur Bildung und hatte die Aufgabe, für den Mann zu sorgen und Kinder zu gebären. Man kann sogar so weit gehen und die Frauen zu dieser Zeit in einigen Teilen von Europa als „Gebärmaschinen“ ohne Rechte bezeichnen.

Insbesondere im dunklen Mittelalter wurden Frauen sogar dafür bestraft, wenn sie vergewaltigt worden sind, da die Schuld hierfür bei der Frau gesehen wurde und nicht beim Mann. Selbstverständlich wurden sie anschließend bei einer Schwangerschaft dazu gezwungen, das Kind auszutragen. In nicht seltenen Fällen verstarben die Frauen dabei, weil ihnen keine medizinische Versorgung zuteilwurde. Immerhin waren sie unrein, weil sie sich vergewaltigen lassen haben, so das Denkmuster der damaligen Kirche.

Im Widerspruch zur Meinung vieler Menschen heute brachte erst der Islam eine deutliche Verbesserung der Rechte für Frauen und ein verändertes Rollenbild. Zwar war die Frau weiterhin für Haushalt und Kinder zuständig, jedoch musste der Mann diese nun rechtlich beschützen und Vergewaltigungen wurden unter Strafe gestellt. Auch durfte die Frau erstmals außerhalb des Haushaltes arbeiten, wenn es um die Assistenz von Gelehrten ging. Mit dem Verbot von Kindstötungen und der Einführung der arabischen Medizin kam Frauen auch eine medizinische Behandlung bei Geburten zugute. 

Das Rollenbild der Frau zur Zeit der Aufklärung

Im Zeitalter der Aufklärung setzten sich einige der Freidenker auch für die Frauenrechte ein, so in Frankreich Nicolas de Condorcet, der das freie Wahlrecht für Frauen propagierte. Zahlreiche Frauen nahmen das Recht für sich in Anspruch, Literarische Salons zu gründen, in denen die geistigen und politischen Erneuerer der Zeit verkehrten. Daran zu sehen ist, dass die Rolle der Frau deutlich abgewandelt ist. Frauen konnten sich frei bewegen, konnten Hobbys verfolgen und sich mit anderen Frauen treffen.

Die erste Welle der Frauenrechtsbewegung forderte die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern, wie das Recht für Frauen auf politische Mitbestimmung, Recht auf Bildung, Recht auf Arbeit oder das Recht auf eigenen Besitz. Eine der ersten Feministinnen, die ausdrücklich staatsbürgerliche Rechte für Frauen forderte, war Olympe de Gouges 1793. Mit der Französischen Revolution wurden Frauenrechtlerinnen eingesperrt und getötet, weil man in ihnen eine Gefahr für die neue Republik sah. Ihre Organisationen wurden verboten.

Das Rollenbild der Frau vom 20. Jahrhundert bis heute

In Europa erlangten Frauen mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts immer mehr auch gesetzlich verankerte Rechte, wie Meinungsfreiheit und das Wahlrecht. In Deutschland durften Frauen beispielsweise ab 1919 erstmals frei wählen gehen. Das Rollenbild modernisierte sich durch solche Gesetzesänderungen zwar, jedoch war es tief in der Gesellschaft verankert, weshalb im Bereich der Werte und Normen die Frau weiterhin hinter den Mann gestellt war und es trotzdem noch viele Einschränkungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gab. Einen staatlichen Rückfall gab mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933. Frauen waren für sie meist nur Gebärmaschinen und für das Wohl des Mannes und die Erziehung zuständig. Mit der Gründung der BRD 1949 und der Einführung von allgemeingültigen Menschenrechten (egal welches Geschlecht) seitens der UN, wurden Frauenrechte endgültig in Europa und Deutschland verankert.

Welch patriarchalischen Rechtsvorstellungen noch bis weit in die Mitte des 20. Jahrhunderts hinein vorherrschten, verdeutlicht ein Wiedergutmachungsverfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Dabei ging es auch um den Wiedergutmachungsfall einer Frau, die vor der Vertreibung ihrer Familie durch die Nazis im von ihrem Vater und ihrem Mann gemeinsam betriebenen Geschäft mitgearbeitet hatte – ohne Vertrag. Für die ihr durch die Vertreibung entstandenen Einkommensverluste verlangte sie Wiedergutmachung. Diesen Anspruch lehnte das Regierungspräsidium Kassel am 12. März 1959 ab, da sie nur mithelfende Ehefrau gewesen sei. Dieses Beispiel zeigt, trotz angepasster Gesetze, sieht sich der Mann weiterhin als überlegen an und im traditionellen Familienbild ist die Frau weiterhin für den Haushalt und die Kindererziehung verantwortlich. Der Mann geht zur Arbeit und verdient das Geld.

Diese gesellschaftlich tief verwurzelten Rollenbilder, insbesondere im Bereich der Familie und der Arbeitswelt, weichten im Laufe der Zeit immer weiter auf. Heute wäre eine solche Denkweise, zumindest bei vielen, nicht mehr denkbar. Aber trotz aller Erfolge gibt es noch heute Ungleichheiten zwischen Mann und Frau. Männer verdienen im Durchschnitt mehr Geld als Frauen in der gleichen Tätigkeit. Genauso verhält es sich bei der Besetzung von Führungsposten in großen Unternehmen – der Mann bekommt oft den Vorzug. Die Politik möchte mit einer verbindlichen Frauenquote gegensteuern.

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